Zwischen Tod und Begräbnis …

… müssen Sie drei Institutionen verständigen:

1. Das Bestattungsinstitut

Sie können den von Ihnen gewählten (oder ggf. vom Verstorbenen schon vorab bestimmten) Bestatter aufsuchen oder einen Hausbesuch vereinbaren, um den Bestattungsauftrag zu klären und sich darüber zu verständigen, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Sie an das Institut abgeben möchten. Zu diesen Aufgaben zählen:

  • Erledigung aller Formalitäten (Beantragung der Sterbeurkunde etc.)
  • Auswahl des Sarges, der Sargausstattung und der Totenkleidung
  • Entwurf der Traueranzeige für die Tageszeitung
  • Ausarbeitung und Anfertigung der Trauerdrucksachen (Trauerkarten, Sterbebilder)
  • Bestellung von Blumenschmuck für Sarg, Leichenhalle oder Kirche und Grab
  • Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle
  • Vorbereitung der Grabstelle
  • Festlegung des Zeitpunktes und der Art der Trauerfeier, in Absprache mit dem Pfarramt

2. Das Pfarramt

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Tel. 08158 – 80 05). Gemeinsam und in Absprache mit dem Bestatter vereinbaren wir  Ort und Zeit der Beerdigung sowie einen Termin für das Beerdigungsgespräch zur Vorbereitung der Trauerfeierlichkeiten mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin.

3. Die Politische Gemeinde

Beim Standesamt der Gemeinde erhalten Sie die Sterbeurkunde sowie Bescheinigungen für die Sozialversicherung. Dazu müssen Sie die Todesbescheinigung und Ihren eigenen Ausweis mitbringen. Nach Möglichkeit bringen Sie auch gleich die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch des Verstorbenen mit. Diese Unterlagen können aber auch nachgereicht werden.

Bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde müssen Sie den Bestattungstermin und die Bestattungsart (Erd- oder Feuer-bestattung) bekannt geben, sowie ein entsprechendes Grab aussuchen, falls noch nicht vorhanden.